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Neuigkeiten rund um Immographs

Bei den aktuell niedrigen Kreditzinsen von oftmals unter 1%, stellen sich manche Käufer*innen die Frage: sollte ich mein gesamtes Eingekapital für die zu kaufende Immobilien aufwenden, um so die Kreditsumme zu minimieren und so einen möglichst geringen Zinssatz zu erhalten? Oder sollte ich das verfügbare Eigenkapital lieber parallel, beispielsweise über Fonds oder ETFs, investieren, denn so kann ich ja durchaus eine Rendite von 3% oder mehr erzielen?

Wie so oft ist die Antwort "es kommt darauf an...". In diesem Blogpost findet ihr einen Rechner, der den finanziellen Vorteil bzw. Nachteil der beiden Szenarien vergleicht.

Bei der aktuellen Zinslage (Hauskredit für unter 1% Zinsen) lohnt es sich meist mindestens 20% des Kaufpreises als Eigenkapital einzubringen. Wird mehr als 20% Eigenkapital eingebracht, so sinkt der Finanzierungszinssatz meist nicht mehr signifikant. Daher kann es in diesem Fall durchaus Sinn machen, das übrige Kapital nicht mit einzubringen, sondern es parallel langfristig zu investieren (beispielsweise über ETFs mit einer langfristigen, durchschnittlichen Rendite von 3-4%).

Ganz konkret könnt ihr dies mit dem hier beigefügten Rechner für eure Situation durchrechnen.

Jahre
%
Die realistisch zu erwartende Rendite bei langfristiger Anlage am Kapitalmarkt (z.B. ETFs).

Variante A

%
Restschuld nach Ende Kreditlaufzeit
Angespartes Vermögen nach Ende Kreditlaufzeit
Restschuld abzüglich des angesparten Vermögens

Variante B

%
Restschuld nach Ende Kreditlaufzeit
Angespartes Vermögen nach Ende Kreditlaufzeit
Restschuld abzüglich des angesparten Vermögens

Die Grundlage für die Zahlung der Grunderwerbssteuer ist der Preis für die gekaufte Immobilie oder das Grundstück.

Davon ausgenommen sind gebrauchte bewegliche Gegenstände. Das heißt: Wenn im Rahmen des Kaufs alle beweglichen mitverkauften Gegenstände separat aufgelistet und realistisch bepreist werden, so reduziert sich die Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Grunderwerbssteuer um diesen Betrag. Der gesamte Kaufpreis bleibt unverändert. Der Käufer spart also unmittelbar Geld, ohne dass dem Verkäufer ein Nachteil entsteht.

Zu beweglichen Gegenständen gehören offensichtliche Dinge wie Lampen oder Möbel und auch Einbauküchen, Carports, Markisen, Kamine, usw.

Durch die separate Aufstellung können oftmals einige Tausend Euro gespart werden. Eine separate Transaktion ist nicht notwendig, die Aufstellung kann ganz einfach dem vom Notar aufgesetzen Kaufvertrag beigefügt werden. Somit entstehen auch dem Verkäufer kaum weitere Umstände.


Bislang gab es in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen keine gesetzliche Anforderung, die beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern anfallenden Maklerkosten zwischen Käufer*In und Verkäufer*In zu teilen. Diese entsprachen in einigen Bundesländern bis zu 7,14% (inkl. Mwst.) des Kaufpreises. Am 23.12.2020 trat ein neues Gesetz in Kraft, welches vorschreibt, dass Käufer*Innen nur noch maximal 50% der Maklercourtage zahlen müssen und das auch erst, nachdem Verkäufer*Innen nachgewiesen haben, dass sie ihren Anteil an den Makler gezahlt haben.

Durch diese Änderung werden Makler*Innen motiviert beide Parteien objektiv zu beraten. Die fällige Gebühr für Käufer*Innen sinkt auf maximal 3,57% des Kaufpreises.

Die voreingestellten Werte des Immographs Online-Rechners für die Maklerkosten wurden entsprechend dieser Gesetzesanpassung aktualisiert.

Bei einem heuzutage üblichen Kaufpreis von beispielsweise 350.000€, macht diese Änderung rund 12.500€ aus:

Kaufpreis mit 7.14% Maklergebühren
Kaufpreis mit 3.57% Maklergebühren

Für den Immobilienkäufer sinkt somit die Maklergebühr auf überlicherweise maximal 3,57% des Kaufpreises. Diesen neuen Maximalwert, haben wir als Voreinstellung in den Immographs Online-Rechner übernommen.


Beim Vergleich Mieten oder Kaufen wird jetzt auch die Verzinsung des verfügbaren Eigenkapitals mit berücksichtigt. Bisher war das nicht der Fall und dadurch das Mieten-Szenario im Nachteil, besonders, wenn Ihr mit hohem Eigenkapitalanteil gerechnet habt.

Wir haben diesen Fehler behoben, so dass der Kaufen oder Mieten Vergleich nun ausgewogener und noch aussagekräftiger ist. Gespeicherte Auswertungen werden automatisch aktualisiert. Immographs ist ein unabhängiger und objektiver Vergleichsrechner und wir freuen uns mit dieser Anpassung diesem Anspruch noch etwas gerechter zu werden.

Vielen Dank an Jana von zeroalpha für das Finden und Mitteilen dieses Fehlers!

Habt ihr auch Feedack, Anpassungswünsche oder Fragen? Meldet euch gerne bei uns über team@immographs.com!