Davon ausgenommen sind gebrauchte bewegliche Gegenstände. Das heißt: Wenn im Rahmen des Kaufs alle beweglichen mitverkauften Gegenstände separat aufgelistet und realistisch bepreist werden, so reduziert sich die Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Grunderwerbssteuer um diesen Betrag. Der gesamte Kaufpreis bleibt unverändert. Der Käufer spart also unmittelbar Geld, ohne dass dem Verkäufer ein Nachteil entsteht.
Zu beweglichen Gegenständen gehören offensichtliche Dinge wie Lampen oder Möbel und auch Einbauküchen, Carports, Markisen, Kamine, usw.
Durch die separate Aufstellung können oftmals einige Tausend Euro gespart werden. Eine separate Transaktion ist nicht notwendig, die Aufstellung kann ganz einfach dem vom Notar aufgesetzen Kaufvertrag beigefügt werden. Somit entstehen auch dem Verkäufer kaum weitere Umstände.